Gemafreie Musik

Wo man sie einsetzten kann und wo besser nicht.

,,Ich steige um!“ ist eine spontane Reaktion in manchen Hotels, wenn gerade die neue Rechnung der Gema auf den Tisch geflattert ist. Die Gema darf nämlich für Bereiche, die ausschliesslich mit gemafreier Musik versorgt werden, weder Gema-Gebühren noch Zuschläge für GVL, VG Wort und VG-Media kassieren. Das ist auf den ersten Blick für große Hotels ein erheblicher Kostenvorteil.

Wir liefern gemafreie Musik in erstklassiger Qualität, erklären aber auch, worauf bei solcher Musik zu achten ist, denn „gemafrei“ sollte man grundsätzlich nicht überall einsetzen.

Warum? Moderne gemafreie Musik besteht immer aus unbekannten Titel. Sie werden in keinem Radio gespielt, in keiner TV-Show präsentiert. Es fehlt ihnen daher etwas, das wichtig sein kann: der Wiedererkennungswert.

Seriöse Untersuchungen haben gezeigt, dass gemafreie Musik, also die Häufung unbekannter Titel, Gäste dann irritieren kann, wenn Sie in einem schönen Restaurant essen, sich für ein paar Drinks in einer gemütlichen Lounge oder für ein, zwei Bier in einem urigen Lokal länger aufhalten – dort, wo Entspannung eine wichtige Rolle spielt.

So gut gemafreie Musik auch komponiert und produziert sein mag, der fehlende Wiedererkennungswert ist beim Einsatz in der Hotellerie schwer auszugleichen.
In Fastfood-Lokalen, Kantinen u. ä. spielt dieses Manko keine Rolle, kann aber in einem Hotel, in dem der Wohlfühlfaktor eine große Rolle spielt, wichtig sein.

Die (meist unbewussten) Irritationen bei Gästen können dazu führen, dass sie früher ein Restaurant oder eine Bar verlassen (d. h. weniger konsumieren), als dies in einem rundum angenehmen Ambiente, zu dem Musik einen unverzichtbaren Beitrag leisten sollte, der Fall wäre.

Für die Bereiche aber, in denen sich Gäste kürzer aufhalten (Rezeption, Toiletten, Flure, Parkgarage u. ä.). bietet sich die Nutzung gemafreier Musik dann an, wenn es sich um größere Flächen handelt, sich der Einspareffekt also spürbar rechnet.

Wenn Sie mehr über unser ,,Gemafrei-Angebot“ wissen möchten, fordern Sie die Infos hier an.