Spotify, YouTube & Co in Unternehmen?

„ …’Eine gewerbliche Nutzung von Spotify ist nicht zulässig. Dies schließt den Sektor der Gastronomie mit ein. Eine Wiedergabe im öffentlichen Raum ist laut AGB nicht gestattet.
Und wer der Versuchung doch erliegt? Der begeht eine Urheberrechtsverletzung, die ihn teuer zu stehen kommen kann.“ (zitiert mit frdl. Genehmigung der Fachzeitschift FIZZZ)